Info zur Teilnahme von Minderjährigen an Umzügen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von einem Erziehungsberechtigten beauftragten Person, an Veranstaltungen oder Umzügen teilnehmen.
Fährt der Bus erst nach 22 Uhr vom Veranstaltungsort los, ist eine Teilnahme von Minderjährigen an der Veranstaltung nicht gestattet. Es besteht kein Versicherungsschutz, und das Jugendschutzgesetz greift hier.
Ein Formular "Vereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht" steht hier zum Download bereit.

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Ãœbertragung der Aufsichtspflicht